Es wurde geraucht, es wird geraucht, und es wird zukünftig mit dem Rauchen begonnen werden.
Durch die Vorschrift, Nichtraucher zu schützen, und somit Raucher und Nichtraucvher durch Trennen zu diskriminieren, kann Ihnen wertvolles Wissen durch nicht geführte Gespräche verloren gehen.
Arbeitsstättenverordnung §5 Abs.1
"Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, damit die nicht rauchenden Beschäfftigten in den Arbeitsstätten wirksam vor den Gesundheitsgefahren durch Tabakrauch geschützt sind."
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